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Ist das Inzest-Tabu überflüssig ?


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Geschrieben

Das EGMR- ( Europäische Gericht für Menschenrechte) hat am vergangenem Donnerstag entschieden,das Inzestverbot verstößt nicht gegen Menschenrechte.Nun überschlagen sich die Medien mit Berichten und Kommentaren die in ihren Meinungen von " es nicht mehr zeitgemäß und schadet den Betroffenen" Bis "Sex unter Geschwistern das geht irgendwie nicht." Warum denken wir so ? Wirken hier veraltete Moralvorstellungen oder ist es ein berechtigtes Tabu ?
Fremdgehen,schwul oder lesbisch sein,Sex zu dritt oder allein: All das ist inzwischen Privatsache und legal.Glücklicher weise-Abgesehen von schweren Verbrechen wie beispielsweise Kindesmißb rauch oder Frauenhandel gibt es nur noch dieses eine sexuelle Tabu.Der Geschlechtsverkehr unter direkten Verwandten wird in Deutschland sogar bestraft.In Europa verbieten einige Länder Inzest,andere jedoch nicht.Der Beischlaf ist--besonders wenn keine Kinder daraus hervorgehen--eine opferlose Straftat und diese ist damit lediglich gesellschaftlich,religiös oder ethisch begründbar.Das opferlose Straftaten nicht mehr zeitgemäß sind und häufiger zu mehr Unheil als Schutz führen,sollte aus Erfahrungen in der Vergangenheit ersichtlich sein.Homosexualität wäre ein gutes Beispiel dafür.Den Betroffenen wurde durch die Verfolgung nie geholfen.Homosexualität nie eingedämmt,sondern lediglich kriminalisiert und viel Leid verursacht.Man sollte Neigungen,solange sie die Rechte Anderer nicht einschränken,gewährenlassen.Daher geht das Urteil in die richtige Richtung,wenn es prinzipell das Verbot in Frage stellt,aber in eine falsche,wenn es nicht dasselbe kippt.Die Meinung--das die Aufhebung des Verbotes den Mißbrauch an Kindern legitimieren würde,läßt sich nicht halten,Schließlich steht Mißbrauch auch ohne Inzestverbot unter Strafe,ganz gleich ob der Bruder,der Lehrer oder der Nachbar der Täter ist.


Geschrieben

Ist man eigentlich als Schwuler verpflichtet, für die Abschaffung aller Tabus zu sein?? Ich glaube das nicht. In früheren Jahren fürchtete man sich ja vor Degenerationserscheinungen, wie sie sich unverkennbar bei den Angehörigen von Dynastien zeigten, bei denen eng Verwandte verehelicht wurden. Seitdem die Deutschen die Fortpflanzung gnädig den Türken und den Balkanesen überlassen, besteht in dieser Hinsicht wenigstens kein Grund zur Besorgnis mehr. Allerdings handelt es sich beim Inzestverbot um eins der ältesten Tabus der Menschheit. Ich weiß , dass dieses Argument viele Leute keineswegs abschreckt, sondern sie eher noch zur Demontage anspornt. Ein hemmungsloser Individualismus will offenbar mit der Sexualisierung der Familie die Abschaffung dieser uralten Institution bewirken.Das wäre ein weiterer Schritt auf dem Wege Europas in die Bedeutungslosigkeit.
Alles besiegt die Liebe?r Die "große Liiiiebä", die mit den Gespenstern gemeinsam hat, dass alle davon reden, keiner sie aber je gesehen hat (nach einem geistreichen Franzosen), mag sich ihre Objekte anderswo suchen. Es stehen ja genügend zur Verfügung.


  • Moderator
Geschrieben

Sorry, aber Inzest ist nicht ohne Grund seit Ewigkeiten ein Tabu.
Ja doch, ich weiss, Homosexualität war das auch mal, aber das ist etwas ganz anderes.

Inzest straffrei stellen und legalisieren ? - Ich bin DAFÜR, aber nur unter gewissen Rahmenbedingungen.

Inzest unter männlichen, engen Verwandten ? - kein Problem, von mir aus, wenn's sich so ergibt.
Inzest unter männlich/weiblichen engen Verwandten ? - nur wenn beide sich sterilisieren lassen. PUNKT

Inzestkinder haben oft Missbildungen oder Behinderungen, die auf defekten Erbgut beruhen. Bei einem einzelnem Defekt mag das noch vernachlässigbar sein, da sich DNA von Vater und Mutter mischen, und es recht unwahrscheinlich ist, dass beide den gleichen, genetischen Defekt haben.

Bei engen Verwandten wie Geschwistern besteht hingegen ein relativ hohes Risiko dass ein solcher Defekt bei beiden vorhanden ist. So sind Missbildungen geradezu vorprogrammiert. Das kann niemand ernsthaft gurheissen.
Es gibt schon genug Leid auf der Welt.

Hier zum Thema ein Auszug aus einem Artikel der TAZ




In Deutschland ist es schwer, Statistiken oder belastbares Zahlenmaterial zu Verwandtenehen zu finden. Einer der wenigen, der zu diesem Phänomen Daten erhoben hat, ist der Berliner Pränataldiagnostiker Rolf Becker. Er hat in seiner Praxis in den letzten 20 Jahren insgesamt 636 ungeborene Kinder aus Verwandtschaftsehen untersucht, von denen wiederum etwa die Hälfte aus einer Cousin-Cousine-Beziehung stammten.

In dieser Gruppe waren insgesamt 50 Ungeborene - also etwa 8 Prozent - von einer schweren Behinderung betroffen, die teilweise zu einem Absterben des Fötus im Mutterleib führte. Bei mindestens 20 dieser Ungeborenen ist davon auszugehen, dass ihre Erkrankung mit der Verwandtschaft ihrer Eltern in ursächlichem Zusammenhang stand.

Kinder aus Ehen unter Verwandten leiden häufiger unter Erbkrankheiten, Epilepsie, Schwerhörigkeit oder Muskelschwund. Das Risiko, an einer genetisch bedingten Stoffwechselstörung zu erkranken, ist größer, die Lebenserwartung niedrig. Julia Hennermann, Stoffwechselmedizinerin und Kinderärztin an der Berliner Charité, fordert deswegen eine frühzeitige Aufklärung - am besten schon in den Schulen.





Geschrieben


Fremdgehen,schwul oder lesbisch sein,Sex zu dritt oder allein: All das ist inzwischen Privatsache



Davon ausgehend, dass du mit schwul sein lediglich homosexuelles Empfinden meinst, so stimme ich dem natürlich zu. Mit wem man ins Bett geht ist eine reine Privatangelegenheit. Fremdgehen (betrügen) ist allerdings eine verabscheuungswürdige Handlung, die voraussetzt, dass die Handlung gegenüber dem eigentlichen anvertrauten Partner nicht einvernehmlich ausgeübt wird. Wer keinen anvertrauten Partner hat kann auch nicht fremdgehen.
Von daher finde ich es höchst befremdlich, dass du Fremdgehen und Homosexualität in einem Atemzug nennst. Gerade weil die Gesellschaft ihr eigenes Bild von Homosexualität hat, zu dem u. a. auch Promiskuität und eine allgemein abweichende Außenwirkung gehören, halte ich dies für ausgesprochen destruktiv.
Da Homosexualität eine reine Privatsache ist, erscheint es ebenso befremdlich, dass einige homosexuelle Männer sich dazu verleiten lassen ihre ganz privaten sexuellen Präferenzen in die Öffentlichkeit zu tragen (sog. Outing).




Der Geschlechtsverkehr unter direkten Verwandten wird in Deutschland sogar bestraft.



Richtig – nach § 173 StGB steht lediglich der sog. Vollzug des Beischlafs unter Strafe. Dieser kann nur durch Penetration der weiblichen Vagina mit dem männlichen Glied erfolgen. Betraft wird, wer diesen mit einem leiblichen Abkömmling vollzieht (Abs. 1) oder wer diesen mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie vollzieht (Abs. 2). Nach Abs. 2 wird in gleicher Weise auch der Vollzug des Beischlafes unter Geschwistern betraft. Andere sexuelle Handlungen als die Penetration der weiblichen Vagina mit dem männlichen Glied (Vollzug des Beischlafs) werden nicht nach dieser Norm betraft. D. h., dass z. B. homosexuelle Handlungen zwischen männlichen Geschwistern, vorausgesetzt beide haben das 18. Lebensjahr vollendet, nicht betraft werden.

Das deutsche Recht kennt noch immer sogenannte „Straftaten gegen die Familie“ (zu finden im 12. Abschnitt des StGB, hier befindet sich auch § 173 StGB). „Arbeit“, „Familie“ und „Vaterland“ sind nach deutschem Verständnis besonders zu schützende Werte. Wer hat nicht noch Helmut Kohls wieder und immer wieder herunter gepredigte Leier von der „Famillje“ im Ohr?
Auch die Franzosen kennen das noch – ersetzte im Vasallenstaat unter Philippe Pétain von 1940 – 1945 doch der Wahlspruch „Travail, Famille, Patrie“ (Arbeit, Familie, Vaterland) nach deutschem Muster den französischen Wahlspruch „Liberté, Égalité, Fraternité“ (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit). Dieser konnte erst wieder hergestellt werden, nachdem die Westalliierten die Okkupanten aus dem Osten wieder vertrieben hatten.




Das opferlose Straftaten nicht mehr zeitgemäß sind und häufiger zu mehr Unheil als Schutz führen,sollte aus Erfahrungen in der Vergangenheit ersichtlich sein.




Augenscheinlich ist das aber tatsächlich nicht ersichtlich. Ein Beispiel dafür ist der erst kürzlich eingeführte § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften). Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entsprechende Schriften verbreitet, die sexuelle Handlungen beschreibt (oder zeigt), an denen Personen beteiligt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Klartext bedeutet dies auch, das betraft wird, wer etwa einer dritten Person schriftlich Mitteilung darüber macht, dass er eine „sexuelle Handlung“ (das kann auch eine Berührung sein) mit einer Person „verübt hat“, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hier für das Forum dürfte daher interessant sein, dass nach dieser Norm bestraft wird, wer Mitteilung darüber macht und beschreibt, dass er etwa seinen 17jährigen Freund berührt hat. Auch der Forumsbetreiber würde in diesem Fall der Strafverfolgung anheimfallen.
Zu den Schriften zählen auch Abbildungen, wobei hierbei der Begriff der sogenannten „Scheinjugendlichen“ von höchster Brisanz ist. Bestraft wird nämlich auch, wem von den Strafverfolgungsbehörden der Besitz entsprechender Abbildung von Personen nachgewiesen werden kann, die zwar das 18. Lebensjahr tatsächlich bereits vollendet haben, jedoch aufgrund ihres Aussehens unter Umständen durchaus aber das 18. Lebensjahr nicht eindeutig vollendet haben könnten. (Zitat einer Frau, Brigitte Zypries, damals Justizministerin): „eine jugendpornografische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind.“. Dem wurde zwar zwischenzeitlich durch das Bundesverfassungsgericht widersprochen – die Norm (§ 184c StGB) und die nach Strafverfolgung heischende Gesellschaft zeigen aber mehr als deutlich auf welchem Weg zurück sich die Gesellschaft in Deutschland befindet.
Die Leser hier sollten einmal prüfen, ob sie im Besitz von Abbildungen sind, die Personen mit entblößten Genitalien (inzwischen gleichgültig ob erigiert oder nicht erigiert) oder von vollständig bekleideten Personen in „anzüglichen Positionen“ sind, die nicht bereits eindeutig so weit vergröbert sind, dass sie u. U. den Anschein erwecken könnten das 18. Lebensjahr möglicherweise noch nicht vollendet zu haben.
Einige Betreiber von homosexuellen Onlineportalen haben weitestgehend bereits entsprechend reagiert und zeigen nur noch stark vergröberte Männer mit reichlich Körperbehaarung und Bart, andere haben kürzlich ihr Mindestalter von 16 Jahre auf 18 Jahre angehoben.
Wohin geht’s zurück? Zur Freiheit sicher nicht.


Geschrieben

Muß ein Tabubruch strafbar sein ? Nein, sagt nun die Mehrheit des Deutschen Ethikrats-Mit 14 zu 9 Stimmen empfahl das aus Naturwissenschaftlern,Juristen,Theologen,Philosophen bestehende Gremium am Mittwoch voriger Woche der Bundesregieruing, man solle, " den einvernehmlichen Beischlaf unter erwachsenen Geschwistern nicht mehr unter Strafe stellen." Die Liebe,die dem Gremium den Anlaß gab,schreibt " Der Spiegel " ist inzwischen wieder erloschen--
jene Beziehung eines sächsischen Geschwisterpaars,das vier Kinder in die Welt setzte.Der Bruder Patrick S.wurde mehrfach,zuletzt zu zweieinhalbb Jahren Gefängnis verurteilt.Er klagte durch alle Instanzen,auch vor dem Bundesverfassungsgericht und verlor.Die Ethikrichterr befragten jetzt Halbgeschwisterpaare,die eine heimliche Liebe leben--auch sie macchen sich strafbar--und fanden viel Unglück vor.Mit ihrer Empfehlung,solches Unglück durch eine Änderung des Strafrechtsparagrafen 173 zu beheben,haben sie heftige Irritationen ausgelöst."Skandalös" und "Sittenwidrig " sei das Votum,polterte der Innenexperte der Unionsfraktion Stefan Mayer (CSU) und das Bundesjustizministerium lehnte umgehend eine Änderung des Paragrafen ab.Es ist unbestritten,Hajo,das es mißgebildete Geburten geben kann--aber haben wir die nicht sowieso--durch Pestizide und Umweltverschmutzung ?
Nuwas--sicher handelt es sich um eines der ältesten Tabus der Welt,nur in Ägypthen,richtete man sich nicht danach-schließlich hat die schöne Kleopatra zwei Brüder hintereinander geheiratet.Und denk an die Götter---da ging es quer durch die Familien.


  • Moderator
Geschrieben


...aber haben wir die (missgebildeten Geburten] nicht sowieso--durch Pestizide und Umweltverschmutzung ?



Sorry, aber das ist ein selten dämliches Totschlagsargument. Wenn auf der Strasse ein Haufen Scheisse liegt ist das keine Rechtfertigung dafür noch einen draufzusetzen.

Übrigens sind von den 4 Kindern des von dir angeführten Geschwisterpaares aus Sachen zwei behindert
Da nicht davon auszugehen ist dass man soetwas verhindern kann indem man auf die Vernunft der Beteiligten baut ist ein gesetzliches Verbot, - ergo auch die stafbarkeit - gut und richtig.

Wie heisst es so schön ? Wenn der Schwanz steht setzt der Verstand aus :P


Geschrieben

Ja,Ja der liebe Knuddelhajo--sobald man nicht seiner Meinung ist,rastet er aus und greift zu verbalinjurien--dann aber auch richtig--in der fäkaliensprache-ich bin seit 2008 in der community,und solange fast kenne ich seine beiträge in obiger art--sie sind legion---obwohl eine besserung zu erkennen war--vielleicht war er zwischenzeitlich mal auf kreide gestoßen--was solls-die stimmung ist hin....


  • Moderator
Geschrieben

ausrasten ???
aber nein, du hast mich noch nicht erlebt wenn ich wirklich ausraste
Ich benutze nur gerne eine direkte, klare Sprache um Sachverhalte darzulegen, kein Grund einzuschnappen.
Und was meinst du mit "Stimmung", welche Stimmung soll denn bitteschön bei einem solchen Thema aufkommen ?
Aber das führt uns nur immer weiter weg vom eigentlichen Thema, back to topic


Geschrieben

Wie gesagt - strafbar ist der Beischlaf, andere sexuelle Betätigung jedoch nicht. Warum ist das so? Nun, man geht heute im 19. Jahrhundert ja davon aus, dass Beischlaf zur Schwangerschaft zu führen hat (nach christlicher Werteordnung ist Beischlaf ohne das Ziel einer Schwangerschaft ja ohnehin verboten - so die Logik hinter der Norm). Nun wird in vielen, vielen Jahren, wenn die Menschheit dereinst einmal im 21. Jahrhundert angekommen sein wird, ja die Möglichkeit bestehen, dass Beischlaf auch ohne das Ziel der Zeugung eines Kindes vorstellbar ist ... Vielleicht sollte man dann einmal überdenken ob man § 173 StGB nicht diesbezüglich zumindest abändern könnte, etwa die Zeugung strafbar machen und nicht den Beischlaf als solches. Dagegen werden sich aber die gesellschaftlich relevanten Gruppen, allen voran die katholische Kirche, mit Vehemenz zur Wehr setzen. Denn das würde ja bedeuten, dass Beischlaf nur der Freude wegen möglich wäre. Undenkbar - für bestimmte gesellschaftlich relevante Kreise. Und so wird es wohl beim § 173 StGB in der heutigen Form bleiben. Ganz davon abgesehen geht die ganze Sache die Gesellschaft (das ist der Staat) aber nichts an! Meiner Meinung nach gehört § 173 StGB (und viele andere auch) dringlichst abgeschafft (wozu es aber leider nicht kommen wird).
Davon abgesehen hat Knuddelhajo natürlich Recht damit, dass Inzest regelmäßig gewisse Gefahren mit sich bringt und daher aus Gründen der Vernunft unterlassen werden sollte. Nur den Staat geht es nichts an (auch nicht ob ich Fahrrad mit oder ohne Helm fahren möchte).

Geschrieben

Nach meiner Meinung darf jeder die Vichy-Regierung Petains einen "Vasallenstaat" nennen,, der auch bereit ist, sich ähnlich zum Charakter der verblichenen DDR und zu unserer wunderbar NSA-kontrollierten "Republik" zu äußern.Diesen Gebilden hatte die Vichy-Regierung immerhin voraus, sich stärker am nationalen Interesse zu orientieren.
Die Diekussionen über mögliche Erbschäden als Folge von Verwandtschaftsbeziehungen sind müßig. Davon wussten die früheren Menschen wenig. Wohl aber wussten sie, dass Sexualisierung die Familie zerstört, Familie, die ein wenig älter ist als die von Jaund bespöttelte" Famillje" des bedeutenden Kohl.Ich verstehe vollkommen, dass Jaund uns davon überzeugen will, dass es mit "Familie", "Religion" und "Vaterland" nichts ist. Aber dieser Befund gilt wohl hauptsächlich der demolierten "Republik" mitten in Europa, die keine "Werte" mehr hat, außer natürlich den Interessen der anderen, für die wir jetzt die Bundeswehr wieder in Kampfstellung bringen.
Das Inzestverbot zeugt von den urältesten Geboten der Menschheit. Wie kann es ausgerechnet unsere Generation unternehmen , hier mit der Feinfühligkeit von Dickhäutern Veränderungen zu schaffen?,


Geschrieben

Anzuführen wäre noch,das die Geschwister aus Sachsen nicht wußten,das sie verwandt miteinander sind.Sie wuchsen in verschiedenen Familien auf und haben sich erst als Erwachsene kennengelernt und lieben gelernt,immer noch ohne Kenntnis ihrer Blutsverwandschaft,Die Inzestdebatte könnte als Vorbote einer weit größeren ethischen Diskussion um Pränataldiagnostik und Kinderwunsch sein.Dabei ist Geschwistgerliebe am Ende vor allem eine große Ausnahme.Die Zahl der Verurteilungen wegen Inzests liegt seit 1975 bei rund zehn Fällen jährlich.Dabei dürften nur einelne Fälle die Bruder-Schwester-Inzest betreffen,schreiben Hans-Jörg Albrecht und Ulrich Sieber vom Max-Plank-Institut für internationales Strafrecht in einem Gutachten.Sie plädieren schon 1907 dafür den Straftatbestand zu überdenken.Es habe sich gezeigt, " dass das gesellschaftliche Inzesttabu auch in Rechtsordnungen ohne Inzestbestrafun erhalten bleibt " In puncto Genetik bleibe " die Risikoerhöhung begrenzt"Das Fazit der Professoren:" Daher ist eine Entkriminalisierung durchaus denkbar.Noch ist der Bruder-Schwester-Inzest selten,das stimmt,aber bald könnte sich das ändern.Die moderne Medizin trägt dazu bei.Es gibt heute mehr Halbgeschwister denn je,--durch Samenspende gezeugt.


Geschrieben


die ein wenig älter ist als die von Jaund bespöttelte" Famillje" des bedeutenden Kohl.



“Bedeutender Kohl“? Na wenn das mal keine vortreffliche Steilvorlage ist :-) „Bedeutender Kohl“ ist für mich dann doch eher dieser Kohl in Form von Suppe. :-)
Ansonsten: Es war nicht "Familie", "Religion" und "Vaterland", sondern staatliche Erziehung zur Arbeit, zu Familie und Vaterland.




Die Diekussionen über mögliche Erbschäden als Folge von Verwandtschaftsbeziehungen sind müßig. Davon wussten die früheren Menschen wenig. Wohl aber wussten sie, dass Sexualisierung die Familie zerstört (...)




Natürlich ist die Diskussion über mögliche Erbschäden müßig, da sollten sich hier wohl alle einig sein. Verboten ist aber nicht die Zeugung, sondern der Beischlaf als solches. Das „Sexualisierung“ die Familie zerstört ist eine interessante These, vielleicht kannst du helfen diese etwas näher auszuführen, statt dies bloß als Behauptung aufzustellen? Bevor aber Missverständnisse aufkommen – ich bin nicht daran interessiert mit Verwandten „den Beischlaf zu vollziehen“, nichts läge mir ferner. Allerdings bin ich dafür, die Entscheidung den Beteiligten zu überlassen, mit der Empfehlung beim Beischlaf keine Kinder zu zeugen. Kriminalisierung ist hier fehl am Platz.


Geschrieben

Fällt unter das Inzestverbot auch, wenn ich mit meinem Cousin gegenseitig onaniere?
Wieso wirkt zerstörend Sexualität innerhalb der Familie?
Ansonsten ist Inzest bei den meisten Kulturvölkern ein Tabu.
Schon in der Natur kann ich beobachten, dass in einer Gruppe von Graupapageien ein Tier von den anderen ausgegrenzt wird, damit es nicht zur Inzucht kommt.


Geschrieben

@ Jaund Ehrlich gesagt, die Steilvorlage sollte die Verteidigung Petains sein. Auf Diskussionen über die Bedeutung des" Kanzlers der Einheit" möchte ich mich nicht einlassen.Aus der Vergangenheit weiß ich, dass du die mediale Manipulierung des Images bestimmter Persönlichkeiten sehr gut durchschaust (z.B. Christian Wulff,, Tebartz van Elst etc)Man müsste sich da durch Berge medialen Schrotts wühlen, um den manipulierten Bewertungen vieler Politiker auf die Spur zu kommen.
Sexualisierung der Familie? Es scheint mir von enormer Bedeutung, dass mit der Familie ein Raum geschaffen ist,in dem Vertrauen und gegenseitige Hilfe gedeihen kann, ohne dass man sich sexuellen Ansprüchen ausgesetzt sieht.Man kann sich an den anderen anlehnen, gerade weil sexuelle Forderungen verboten, ja undenkbar sind.Daher z.B. das eigentümliche Bruder-Schwester-Verhältnis. in der bürgerlichen Familie.Nicht überall sollte Sex das letzte Wort haben.
Die Meinung der von @Fellatio zitierten Professoren, man könne auf eine Strafandrohung bei Inzest verzichten, weil dieser gesellschaftlich genug tabuisiert sei, scheint mir nicht gut nachvollziehbar. Wenn die Stütze der Strafandrohung fällt,ihaben wir sicher bald mehr Inzestfälle. Die gesellschaftliche Ächtung schreckt nicht genug ab.


Geschrieben

ich denke, hier wird ein Teil nicht richtig bedacht / rausgestellt...Es geht um Inzest...ist nun eine Fortpflanzung angedacht, oder nur reiner Sex/Spaß, fun?
Für mich ist eine Fortpflanzung mit Blutverwandten Inzest und wird eventuell verhängnisvolle Folgen haben - Sex mit Blutsverwanten unter safer Bedindungen bergen doch keinerlei Risiko...


Geschrieben

Bevor man sich hier verzettelt: Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Inzest und Inzucht. Inzucht ist bekanntlich die Fortpflanzung unter Verwandten und Inzest ist der Geschlechtsverkehr unabhängig davon. In Deutschland steht demnach auch der vaginale Beischlaf bei Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken hingegen nicht.
Meinetwegen soll jeder seinem Recht zur sexuellen Selbstbestimmung folgen, wenn es stets einvernehmlich geschieht und es dabei wie von Hajo erwähnt nicht etwa zu einer Schwangerschaft führt.

Geschrieben


Meinetwegen soll jeder seinem Recht zur sexuellen Selbstbestimmung folgen, wenn es stets einvernehmlich geschieht und es dabei wie von Hajo erwähnt nicht etwa zu einer Schwangerschaft führt.



Demnach würdest also meinen Ausführungen von gestern zustimmen, richtig?




Allerdings bin ich dafür, die Entscheidung den Beteiligten zu überlassen, mit der Empfehlung beim Beischlaf keine Kinder zu zeugen. Kriminalisierung ist hier fehl am Platz.




Hajo hat dem gegenüber gestern allerdings seine Stimme für eine Beibehaltung der Kriminalisierung abgegeben.




Es scheint mir von enormer Bedeutung, dass mit der Familie ein Raum geschaffen ist,in dem Vertrauen und gegenseitige Hilfe gedeihen kann, ohne dass man sich sexuellen Ansprüchen ausgesetzt sieht.Man kann sich an den anderen anlehnen, gerade weil sexuelle Forderungen verboten, ja undenkbar sind.Daher z.B. das eigentümliche Bruder-Schwester-Verhältnis. in der bürgerlichen Familie.Nicht überall sollte Sex das letzte Wort haben.




Bis auf einen ausschlaggebenden Punkt stimme ich deinen Ausführungen durchaus zu. Sexuelles Empfinden sollte innerhalb der Familie tatsächlich nicht vorkommen. Kommt es aber dennoch in einzelnen Fällen vor und trifft dabei auf Gegenseitigkeit, so ist den Beteiligten anzuraten auf die tatsächliche Zeugung von Kindern zu verzichten. Eine Kriminalisierung des Sachverhaltes, und damit der Beteiligten, halte ich jedoch, wie gesagt, für fehl am Platz. Bemerkenswert finde ich, dass du statt von sexuellem Empfinden ausdrücklich gleich von sexuellen Forderungen sprichst. Bzgl. sexueller Forderungen bewegen wir uns aber nicht im Bereich des 12. Abschnittes StGB (in dem sich der § 173 befindet). Sexuelle Forderungen fallen wohl eher in den Bereich des 13. Abschnittes StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Dass sexuelle Forderungen (jeglicher Art!) strafbar bleiben sollen bedarf sicherlich keiner weiteren Diskussion.


  • Moderator
Geschrieben (bearbeitet)


Hajo hat dem gegenüber gestern allerdings seine Stimme für eine Beibehaltung der Kriminalisierung abgegeben.



Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich bin nicht für die kriminalisierung von Beischlaf unter engen Verwandten. Ich zitiere mich mal selbst:




Inzest unter männlichen, engen Verwandten ? - kein Problem, von mir aus, wenn's sich so ergibt.
Inzest unter männlich/weiblichen engen Verwandten ? - nur wenn beide sich sterilisieren lassen. PUNKT




Die ZEUGUNG unter engen Verwandten (Bruder/Schwester, Vater/Tochter etc.) sollte jedoch grundsätzlich strafbar sein, da absolut nicht davon auszugehen ist dass solche Paare die Verantwortung genüber evtl. entstehendem Nachwuchs über ihre sexuellen Gelüste stellen. Verhütung ist da für mich kein Argument. Es enstehen auch in "normalen" Partnerschaften trotz Verhpütung massenhaft ungewollte, ungeliebte Kinder.


bearbeitet von HaJo
"trotz Verhütung" ergänzt
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Meine grundsätzliche Meinung ist die, dass es absolut unnötig ist, mit der eigenen Schwester oder dem Bruder rumzusexeln. Schon gar nicht, wenn es verboten wurde, weil eben durchaus jederzeit auch eine ungewollte Schwangerschaft entstehen kann, welche erheblich mehr Gefahren der Missbildung birgt. Das macht dann schon echt Sinn, sich nicht darüber hinwegsetzen zu wollen. Die grundsätzliche Frage aber, die sich mir stellt ist ja die, wer dieses Tabu einst aus der Taufe gehoben hat? War es die Kirche? Die Kirche, die in ihrem alten Buch darüber schreibt, wie der Mensch entstand? Diese Geschichte von Adam und Eva? Wenn dies der Ursprung der Menschheit war, wie haben sich alle anderen dann fortgepflanzt, wenn nicht durch Inzest bzw. Inzucht? Seid fruchtbar und mehret Euch, hieß es da auch und die ersten Menschen sind hunderte Jahre alt geworden und zeugten unzählige Kinder. War das ein Spektakel ;-)


Geschrieben

Sehe es nicht so, sollte man ohne wenn und aber abschaffen.
Nur wen eine Schwangerschaft daraus hervorgeht sollte gesetzlich auf einen Abbruch der Schwangerschaft hingewirkt werden.
Sei es mit Aufklärung der eventuellen Schäden für das zu erwartende Kind.
Ansonsten ist es nicht mehr zeitgemäß Inzest zu verbieten oder es unter strafe zu stellen.


Geschrieben

Es gilt,zu einigen Beiträgen was zu sagen--man könnte meinen ,dass die Aufhebung des Verbotes den Mißbrauch an Kindern legitimieren würde .Doch auch das läßt sich nicht halten.Schließlich steht der Mißbrauch auch ohne Inzestverbot unter Strafe,ganz gleich.ob der Bruder,der Lehrer oder der Nachbar der Täter ist.Ein weiteres Argument heißt : Das Gesetz gegen Inzest soll die Familie schützen .So sollen Verwirrungen vermieden werden,wer den jetzt Vater,Großvater,Bruder oder Liebespartner ist. Ein recht fragwürdiger Gedanke. Denn erstens verbietet die Regel garnicht die romantische Liebe oder wildes Knutschen unter Geschwistern und anderen nahen verwandten, sondern nur den Beischlaf Kernsätze sind von Parvin Sadigh-Zeitonline.Sie hat sehr starke Argumente genannt,die Darlegen,dass es keine logische Rechtfertigung für ein Verbot geben kann.
Leider leben wir nicht in einer logischen Gesellschaft und die eigenen Moralvorstellungen werden von vielen wacker wie ein Schild vor sich hergetragen Abweichende Meinungen sind dabei undenkbar und werden wahlweise mit Beleidigungen,Drohungen oder--schlimmstenfalls-durch Verleumdungen und Unterstellungen bekämpft.
Die Schlußfolgerung ist daher,dass es hier nicht um logische und greifbare Argumente geht,sondern darum,dass Inzest dem moralischen Empfinden einer Gruppe zu wider steht.Hingegen Hans-Christian Ströbele von den Grünen fordert,den Inzestparagrafen abzuschwächen, Sex unter Geschwistern solle legalisiert werden.Die grüne Jugend geht noch weiter und will auch Sex zwischen Eltern und--erwachsenen--Kindern erlauben.Das Inzestverbot behindere die sexuelle Selbstbestimmung.Das stimmt.Allerdings muss das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung immer gegen andere Rechte abgewogen werden,zu Beispiel Kinderrechte.In Deutschland gilt das Verbot bizarrerweise nur für Vaginalverkehr,homosexuelle Beziehungen fallen nicht darunter.


Geschrieben

Ich finde es super, dass das Inzest-Tabu aufgehoben wird.
Solange es um den reinen Spaß geht, ist doch dagegen nichts einzuwenden,
Sex ist ja nicht gleich Liebe oder Fortpflanzung.
Aber davon abgesehen... wenn man in der Familie Sex hat, hält man das ja eh geheim :-)
Man will ja nicht als Sonderling erscheinen


Geschrieben

Wer sagt denn, dass das Verbot aufgehoben wird? Der Ethikrat hat es empfohlen, wobei ich nicht weiß warum er es für so wichtig hält...


Geschrieben

Alles, was ein Tabu meiner Meinung nach schafft, ist vor allem eines: Eine Tabuisierung der Thematisierung, nicht des dahinterstehenden Sachverhalts als solchen. Daher war es durchaus richtig, dass der Ethik-Rat sich endlich dieses Themas angenommen hat. Über die Empfehlung als solche mag man sicherlich geteilter Meinung sein. Wichtig festzuhalten ist aber, dass es sich tatsächlich bei den meisten inzestiösen Beziehungen um Geschwisterpaare handelt, die getrennt voneinander aufwuchsen. Fälle hingegen, in denen Geschwister in der gleichen Familie aufwuchsen und sich ihr Leben lang kannten, dürften eine enorm seltene Ausnahme sein. Es gibt nämlich durchaus ein natürliches biologisches Inzest-Tabu (hier meine ich jetzt wirklich die Ausübung, nicht die Thematisierung), welches sich in vermutlich allen sozialen Lebewesen zeigt, solange sie auf andere Fortpflanzungspartner zurückgreifen können. Soll heißen: ein gesetzliches Verbot ist gar nicht nötig, weil es eben einen natürlichen Ekel davor gibt, mit einem solch nahverwandten Familienteil wie der eigenen Schwester oder dem eigenen Bruder ins Bett zu steigen.

Dass es ein erhöhtes Risiko gibt, dass aus inzestiösen Beziehungen behinderte Kinder zur Welt kommen, ist sicherlich unumstritten. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass die Gefahr dafür eben lediglich erhöht ist, nicht dass dies ntwendigerweise der Fall ist. Dies zu vermeiden, sollte sicherlich im Sinn einer Gesellschaft liegen. Letztendlich sollten wir uns als mündige Bürger und (zumindest manche von uns in diesem Forum) als verantwortlungsvolle Eltern grundsätzlich die Frage stellen, ob es gut ist, vorsätzlich Kinder in die Welt setzen, die genetisch bedingte Behinderungen haben. Um dies vorweg zu nehmen: Dies ist kein Aufruf zu Pränataldiagonstik und Abtreibnung, nur weil das Kind möglicherweise anders sein könnte, als die zukünftigne Eltern sich das Wünschen. Hier geht es darum, sich über die Thematik Gedanken zu machen, bevor man sich fortpflanzt. Abgesehen davon sollte auch nicht vergessen werden, dass eine Gesellschaft durch ihre Pluralität wächst, nicht durch ihre Homogenität, etwa bezüglich der Frage, wer oder was gesund ist. Unser Umgang mit Behinderten ist nämlich ebenfalls zu einem Tabu geworden: Wir versuchen mittlerweile sowohl durch Abtreibung wie durch ein Nicht-Darüber-Sprechen, unsere Gesellschaft von geistig oder körperlich eingeschränkten Menschen freizuhalten. Das ist äußerst bedenklich. Wie gesagt, man sollte sich, bevor man ein Kind will, darüber Gedanken machen, ob man es wirklich will, und zwar mit allen Vorzügen und Schwächen. Von daher halte ich es auch für mehr als bedenklich, wenn hier Vergleiche zwischen Behinderten und Kothaufen auf der Straße angedeutet werden, das finde ich ehrlich gesagt erschütternd!

Vom ursprünglichen Thema des Inzesttabus bin ich zwar etwas abgekommen, doch ich denke, mein Gedankengang lässt sich nachvollziehen. Um dies nochmals zusammenzufassen: Es ist gut, dass die Tabuisierung dieses Themas durch den Ethik-Rat beendet wurde, darin liegt die eigentliche Leistung des Rates. Ein gesetzliches Verbot ist m.E. nicht nötig, da wir im Regelfall ohnehin davon absehen werden, uns mit Geschwistern fortzupflanzen, oder auch "nur" mit ihnen Sex zu haben (auch wenn es nicht der Fortpflanzung dient).


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