Jump to content

Pfändungsschutzgesetz voll Daneben


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Seit dem 1.Juli haben Menschen mit Schulden einen Anspruch darauf,ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto
umwandeln zu lassen,um sie besser vor Zugriffen der Gläubiger auf ihren Lebensunterhalt zu schützen.
Doch Ende Juli erlebten manche Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe eine böse Überraschung.Die Bank verwehrte ihnen die Auszahlung der Hilfe,die das Amt für den Folgemonat überwiesen hatte.Es wird von weinenden Menschen in den Bankfilialen berichtet und tausenden von Betroffenen.Aus Sicht der Geldinstitute ist ein Konstruktions-
fehler im Gesetz der Auslöser der Probleme.Dieses sieht vor,dass etwa einem alleinstehenden P-Konto-Inhaber ein freibe
trag von monatlich 985,15 Euro zusteht.Dieser gilt automatisch als geschützt und darf nicht gepfändet werdenDie Sache hat jedoch einen Haken.:Hartz-4 Behörden und Sozialämter überweisen ihre Hilfen jeweils am Ende des Monats für den
Folgemonat .Dann ist der Freibetrag oft aufgebraucht.Folge : Die Banken müßten das Geld,das die Betroffenen dringend zum Leben brauchen,sperren.Damit sie ein Gläubiger nicht vor Gericht ziehen kann und sagen,das Geld gehört mir.
Das Bundesjustizministerium sagt,für uns ist das Verhalten der Banken nicht nachvollziehbar.Zweck der neuen Regelung sei es ja,daß die Sozialleistungern dem Betroffenen zur Verfügung stehen Bis zur rechtlichen Klarstellung bleibt den Betroffenen,denen der Zugriff auf ihr Geld verweigert wird,nur der Gang zum Amtsgericht Dort können sie kostenlos die Freigabe der Sozialleistungen beantragen.Ein weiteres Problem für viele P-Konten-Inhaber ist,manche Geldinstitute verlangen für die Führung des neuen Kontos bis zu 20 Euro im Monat Gebühren.Ein wechseln zu einer anderen Bank ist nicht möglich,weil der Anspruch auf ein P-Konto nur für die Bank gilt,bei dem sie bereits ein Konto haben.Das Bundesjustizministerium erwartet,das die Banken keine oder überhöhte Gebühren erheben werden.Die
Schuldnerberatung Hamburg hat eine Petition an den Bundestag gerichtet,das für P-Konten keine Gebühren von den Banken erhoben werden dürfen,möge gesetzlich Beschlossen werden..


  • Moderator
Geschrieben

@ Fellatio:
Deine Darstellung ist sachlich falsch. Ich finde es gefährlich mit solchen Fehlinformationen Panik zu schüren..

Fakt ist:

Auch ohne das neue Pfändungsschutzgesetz sind Sozialleistungen und Hartz-4 innerhalb der ersten 7 Tage nach Eingang auf dem Konto unpfändbar. Nach Ablauf dieser 7-Tage-Frist, ohne dass vom Kontoinhaber über das eingegangene Geld verfügt wurde, ist die Bank berechtigt vorliegende Kontopfändungen zu bedienen.

Ist es dem Kontonhaber aus besonderen (etwa gesundheitlichen) Gründen nicht möglich innerhalb dieser Frist das Geld abzuheben, bzw. per Überweisung darüber zu verfügen, so kann er beim Amtsgericht kostenlos einen Beschluss erwirken, der die 7-Tage-Frist ausser Kraft setzt.

Verfügen kann der Kontoinhaber jedoch nur über die jeweils eingegangenen Sozialleistungen / Hartz-4. Sonstige Überweisungen auf das Konto, sowie evtl. Scheckeinreichungen dürfen gepfändet werden.

Leistungsempfänger, die aus welchen Gründen auch immer über kein Konto verfügen, können sich bei einer Sparkasse ein Guthaben-Konto einrichten. Die Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet auch einem verschuldeten Hartz-4-Empfänger ein Guthabenkonto einzurichten. Hierzu gibt es ein eindeutiges Grundsatzurteil des Landgerichts Bremen vom 16. Juni 2005 (Az.2-0-408/05) Die Sparkassen berechnen eine Kontoführungsgebühr von z.Zt. € 2.50 monatlich zuzgl. eines geringen Betrages für den stattgefundenen Zahlungsverkehr.

Woher ich das alles weiss ??? Dreimal dürft ihr raten :P

Geschrieben

nun provokation hin und her
praktisch sieht es aber oft anders aus
1€-jobs werden erst zum 15. des monats bzw noch später ausgezahlt, dazu die 100€ die man dazu verdienen kann, wenn die dann erst zum ende des monats kommen sind 250€ futsch, natürlich mit viel amtslauferei und dann irgendwann wieder zu bekommen
ich hab da auch so meine sehr schlechten erfahrungen gemacht, allerdings vor der einführung des gesetzes und solche riesensummen wie 900€ oder gar drüber waren nie auf meinem konto und dennoch musste ich jeden monat um mein geld bangen.


  • Moderator
Geschrieben

@ Rolfina:
Die "Aufwandsentschädigung" aus einem 1-Euro-Job ist definitiv unpfändbar, weil sie gesetzlich nicht als
"Einkommen" gilt, sondern den "Sozialleistungen" zugeordnet wird. Ich hatte selbst aufgrund einer Kontopfändung dieses Problem und könnte dies daher anhand meiner Unterlagen zweifelsfrei beweisen.

Meines Wissens ist es aber seitens des Jobcenters nicht gestattet neben einer "Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung" - wie der 1-Euro-Job im Amtsdeutsch heisst - zusätzlich parallel eine 100-Euro-Tätigkeit auszuüben.


Geschrieben

doch das war so, ich habe im jugendzentrum noch zusätzlich neben dem 1€-job h die 100€ dazu verdienen dürfen
wissen die wenigsten dass dieses möglich ist. auch viele mitarbeiter der jobcenter nicht.
beiden beträgen musste ich hinterher laufen
ich hab sie dann auf das konto eines freundes überweisen lassen, auch das ist erlaubt bei den leistungen
es war der fehlende fachverstand der bankmitarbeiter der mir 3 montate diesen ärger eingehandelt hat

  • Moderator
Geschrieben

@ Rolfina:
Ah ja, das mit den 100 Euro extra kannte ich jetzt so noch nicht, ich ging immer davon aus dass sich eine Arbeitsgelegenheit und ein 100-Euro-Job gegenseitig ausschliessen. Wieder was dazu gelernt. Dankeschön

Dass die Bankfuzzys oft keine Ahnung davon haben was sie dürfen und was nicht habe ich auch erlebt, insofern kann ich deinen Unmut gut verstehen. Ist aber tatsächlich so dass man recht unbürokratisch und fix beim zuständigen Rechtspfleger einen Beschluss bekommt, der die 7-Tage-Regelung aushebelt.

Als einer meiner Gläubiger kurzfristig mein Konto leergeräumt hatte, wurde ich von den Mitarbeitern bei meiner Sparkassenfiliale ziemlich herablassend behandelt. Nachdem ich den gerichtlichen Beschluss vorlegte, und zusätzlich ein klärendes Gepräch mit dem Filialleiter über das Thema "Kundenfreundlichkeit" führte, werde ich von den Damen und Herren der Sparkasse nun wieder bei meinen monatlichen Besuchen mit ausgesuchter Höflichkeit begrüsst und zuvorkommend bedient.


Geschrieben

"@ knuddelhajo @ Ja,wenn man deinen ausführungen folgt,war das neue,von der justizministerin durch den bundestag ge-
peitschte pfändungsschutzgesetz ,um am 01.07.10 in kraft treten zu können, garnicht nötig ? Auch die petition der " Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung " überflüssig? Empfehle dort anzu klicken
und das thema " p-konto problem " zu lesen.Warum berichtet die südwestpresse online unter dem titel "Das P-Konto
hat Startprobleme " Bild.de " berichtet " p-konto springt nicht an " und erzählt von 10 000 weinenden menschen in den schalterhallen der banken.Bei Guggl häufenn sich massenhafte beiträge unter " P-Konto startet nicht " .Dann noch youtube
das im P-Konto Forum " stellung bezieht.Alle bestätigen den von mir geschilderten sachverhalt.Ich stelle nicht falsch dar und schüre keine panik.Ich will menschen vor schaden bewahren. Deine informationen verhelfen den menschen nicht dazu,problemlos das ihnen zustehende geld vom konto abheben zu können.Es geht um die zukunft und um vermeidung hoher kosten für die kontoführung.Der erste satz deines beittrages ist eine impertinenz und unglaublich.Du läßt es nicht.


  • Moderator
Geschrieben

Tatsächlich ist der ganze Wirbel um das neue P-Konto und den gepfändeten Leistungen dem hirnrissigen Fehler eines übereifrigen und vermutlich profilierungssüchtigen Gesetzestexteschreibers zu verdanken.
Zudem ist dieses neue Gesetz in der Tat überflüssig, denn die bisherige Praxis war tatsächlich völlig ausreichend. Auch vor diesem neuen "Pfändungsschutzgesetz" waren Sozialleistungen bereits unpfändbar, und wie es sich nun darstellt sogar noch eher vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt.

Ich zitiere mal aus dem von arenberg genannten Artikel der BILD-ZEITUNG:




Staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld werden im Voraus für den Folgemonat überwiesen – zum Beispiel am 30. Juli für August. Das Geld wird aber nur im Kalendermonat der Gutschrift vor Pfändung geschützt, am 1. August müssen die Banken (Rest-) Guthaben an die Gläubiger überweisen! Das heißt, dass in vielen Fällen kein Cent auf dem Konto bleibt, um den Monat August finanziell zu überstehen.




Das zeigt deutlich, dass der Verfasser dieses unsäglichen Gesetzes seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wäre der Gesetzestext von einem Leistungsempfänger geschrieben worden hätte sich diese peinliche Panne wohl erst garnicht eingestellt.


  • 1 Monat später...
Geschrieben

Also wer es nocht nicht weiss,der sollte mal bei einer internet suchanbieter Pfändungsschutz Konto eingeben....da steht unter anderem das man mit seinem P-Konto machen kann was andere nicht machen können die keins haben und eine Pfändung auf dem konto!
Man kann dann wieder überweisungen machen und andere Gelder eingehen lassen......nur darf der Betrag nicht den Rahmen überschreiten!
und das mit den zusätzlichen gebühren für P-Konto ist auch nicht so gern gesehen.....auch das kann man im internet finden!


Geschrieben

Bei einen P-Konto ist die Pfändunggrenze 945 Euro das heißt bis zu diesen Betrag ist nichts Pfändbar man kann also sein Geld stehen lassen um zum Beispiel eine Rechnung am späteren Zeitpunkt als die 7 Tage zu überweisen


×
×
  • Neu erstellen...