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BDSM Versicherung


Mi****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Wenn ich mich beim BDSM stark verletzte oder ich mein Partner verletzte, übernimmt die Versicherung solche Kosten?
Geschrieben
Wenn es beim freiwilligen Spiel passiert, nicht, und wenn es bösartig oder beim Übertreiben passiert, auch nicht.
Geschrieben
🤣🤣
Auf die Formulierung für den Versicherungs-Bericht wäre ich gespannt

Geschrieben

Es wird ganz sicher irgend eine Versicherung geben die bei der richtigen summe jeden scheiss Versichern! 

Alles eine frage des Geldes!

Geschrieben
Was für Verletzungen?? Wenn es dazu kommt ist irgendwas falsch gelaufen und dein top hat dann was komplett falsch gemacht.
bausportswearandy
Geschrieben

Vielleicht bei der privaten Krankenversicherung? Ich empfele, Verträge genau zu lesen, bevor sie unterzeichnet werden. Vielleicht geht es auch im Rahmen einer privaten Teilkrankenversicherung. Dann aber ist Ehrlichkeit um so nötiger, wenn genau die Verletzungen bzw. Komplikationen durch Sadomaso versichert  werden sollen.

Geschrieben

Versicherungen gegen Sexunfälle 

Lieber Himmel 😩😫

Geschrieben
Ohman…muß Fahrlässigkeit und Dummheit auch noch versichert werden?! Ich könnte kotzen wenn aus allem Kapital geschlagen werden muss, statt vor dem Schaden klug zu sein!
Geschrieben
Wie kommst du darauf und seit wann gibt es nee Versicherung für sex 🤔🤔🤔🤔
Geschrieben
Am 23.3.2022 at 20:34, schrieb Mirco_:

Wenn ich mich beim BDSM stark verletzte oder ich mein Partner verletzte, übernimmt die Versicherung solche Kosten?

bestimmt Nein ! aber die Frage der Kostenprufung wird sein:..."Warum ging der versicherte willentlich ein solches Risiko ein !!?? Wir übernehmen dies nicht !"

Ob wohl "James Bond "oder "Alec Treveleyan " oder der "Beißer" gegen Korperverletzungwn versichert sind?

Geschrieben

Alles Unsinn. Jede Krankenkasse muss das ersetzen. Sie bezahlt ja auch das Magenauspumpen nach einem Selbstmordversuch. wenn selbstverschuldete Erkrankungen nicht mehr ersetzt bekäme, bräche unser Gesundheitssystem zusammen. Haftungsrechtlich könnte es ein Problem geben z.B. bei Schadensansprüchen für den Verletzten.

Geschrieben

Zur Ausgangsfrage:

Wenn Du das beruflich machst und Dir passiert etwas, z.B. als professioneller Sexworker, dann ist das voraussichtlich ein Arbeitsunfall. Da wärst Du dann wahrscheinlich über die BGW in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Wohlgemerkt: DU hast den Schaden und nicht der andere durch Dich.

Wenn das im Privaten passiert, sollte hier tatsächlich die Gesetzliche Krankenversicherung, also die Krankenkasse des Geschädigten, einspringen. Ggf. gibt es in beiden Fällen die Möglichkeit der Regressnahme durch die Krankenversicherung/Unfallversicherungsträger gegen den Verursacher: Die KV/UVT möchte sich die Kosten vom Verursacher zurückholen - vor allem bei Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.  Wenn Du der Top bist und Deinen Sub verletzt hast, hast Du dann evtl. ein Problem; zumindest müsst Ihr beide viele Fragen beantworten.

Aber Du oder Ihr könnt das ja mal mit einem einfachen (und "billigen") Fall ausprobieren:

Einfach einen Stabvibrator ohne Fuß, Rückholbändchen o.ä. nehmen, dem (mehr oder weniger) Freiwilligen von Euch anal einführen*: so weit, dass ihr das Ding mit den Fingern nicht mehr rausholen könnt. Dann wackelt Ihr in die Notaufnahme des Krankenhauses Eures Vertrauens und lasst das dort erledigen.

Wahrscheinlich müsst Ihr nur die KV-Karte hinlegen und keine €€; vielleicht werdet Ihr gefragt, ob Ihr das selber bezahlen wollt. Dann hört Ihr auch gleich, was das kostet. Ich tippe mal auf 25 - 40 €.

Und wenn Du privat versichert bist, bekommst Du eh die Rechnung und kannst dann entscheiden, ob Du das einreichst oder nicht. Inwieweit die PKV das dann übernimmt, steht ggf. im Kleingedruckten im Vertrag. Vielleicht steht da: "Die Kosten für Sexunfälle werden nur erstattet, wenn der Geschädigte zuvor nachweislich einen Orgasmus hatte." Habe ich aber noch nie gelesen, ist viel zu klein gedruckt...

* Einschalten nicht vergessen, dann hat man wenigstens in der Notaufnahme noch ein bisserl Spaß. Bis die Batterie alle ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden, schrieb bipiett:

Alles Unsinn. Jede Krankenkasse muss das ersetzen. Sie bezahlt ja auch das Magenauspumpen nach einem Selbstmordversuch. wenn selbstverschuldete Erkrankungen nicht mehr ersetzt bekäme, bräche unser Gesundheitssystem zusammen. Haftungsrechtlich könnte es ein Problem geben z.B. bei Schadensansprüchen für den Verletzten.

Lieber Himmel

Hast du den Text des Ursprungs-Beitrages überhaupt verstanden??

Es geht nicht um die Krankenkasse 🤦

bearbeitet von Robert-2640
Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Anfängerglück:

Zur Ausgangsfrage:

Wenn Du das beruflich machst und Dir passiert etwas, z.B. als professioneller Sexworker, dann ist das voraussichtlich ein Arbeitsunfall. Da wärst Du dann wahrscheinlich über die BGW in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Wohlgemerkt: DU hast den Schaden und nicht der andere durch Dich.

Wenn das im Privaten passiert, sollte hier tatsächlich die Gesetzliche Krankenversicherung, also die Krankenkasse des Geschädigten, einspringen. Ggf. gibt es in beiden Fällen die Möglichkeit der Regressnahme durch die Krankenversicherung/Unfallversicherungsträger gegen den Verursacher: Die KV/UVT möchte sich die Kosten vom Verursacher zurückholen - vor allem bei Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.  Wenn Du der Top bist und Deinen Sub verletzt hast, hast Du dann evtl. ein Problem; zumindest müsst Ihr beide viele Fragen beantworten.

Aber Du oder Ihr könnt das ja mal mit einem einfachen (und "billigen") Fall ausprobieren:

Einfach einen Stabvibrator ohne Fuß, Rückholbändchen o.ä. nehmen, dem (mehr oder weniger) Freiwilligen von Euch anal einführen*: so weit, dass ihr das Ding mit den Fingern nicht mehr rausholen könnt. Dann wackelt Ihr in die Notaufnahme des Krankenhauses Eures Vertrauens und lasst das dort erledigen.

Wahrscheinlich müsst Ihr nur die KV-Karte hinlegen und keine €€; vielleicht werdet Ihr gefragt, ob Ihr das selber bezahlen wollt. Dann hört Ihr auch gleich, was das kostet. Ich tippe mal auf 25 - 40 €.

Und wenn Du privat versichert bist, bekommst Du eh die Rechnung und kannst dann entscheiden, ob Du das einreichst oder nicht. Inwieweit die PKV das dann übernimmt, steht ggf. im Kleingedruckten im Vertrag. Vielleicht steht da: "Die Kosten für Sexunfälle werden nur erstattet, wenn der Geschädigte zuvor nachweislich einen Orgasmus hatte." Habe ich aber noch nie gelesen, ist viel zu klein gedruckt...

* Einschalten nicht vergessen, dann hat man wenigstens in der Notaufnahme noch ein bisserl Spaß. Bis die Batterie alle ist.

Es geht wie bei jeder Versicherung um ""Fahrlässigkeit oder Grobe Fahrlässigkeit" 

Die Krankenkasse bezahlt die Arztkosten bei einer Verletzung

Persönlicher Schadensersatz bei einer Versicherungsgesellschaft ist hingegen nicht gegeben.

Bei Sexspielen geht die Versicherung von gegenseitigem Einverständnis aus.

Die Sache sieht allerdings anders aus wenn der Verletze zur Polizei geht und eine Anzeige wegen Körperverletzung stellt,wobei ich mich Frage ob sich jemand diese Peinlichkeit antut 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.3.2022 at 20:34, schrieb Mirco_:

Wenn ich mich beim BDSM stark verletzte oder ich mein Partner verletzte, übernimmt die Versicherung solche Kosten?

wenn du jemand anders Schaden zufügst sollte eigentlich mehr die Frage sein ob du einen guter Anwalt hast.

Am 24.3.2022 at 08:40, schrieb MartinBerger:

Die Versicherung zahlt nur bei Schwanzbruch

bei Rohrbruch fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.

bearbeitet von Ronny_G-Team
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Geschrieben

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