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Ohrfeige für die Kanzlerin


Mi****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Na endlich! Diese schallende Ohrfeige haben CDU/CSU und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel höchstselbst mehr als verdient. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat nämlich entschieden, dass schwule Lebensgemeinschaften - salopp Homoehe genannt - ebenso steuerlich das Ehegattensplitting beanspruchen können wie heterosexuelle Eheleute. Und als sei's des Guten nicht genug, hat das BVG ebenso entschieden, dass diese Regelung rückwirkend ab dem Jahr 2001 für eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften gilt.
SPIEGEL ONLINE erläutert in einem Artikel das aufsehenserregende Urteil.

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Das wegweisende Urteil des BVG beherrscht die Schlagzeilen der gesamten deutschen Presse. Einer der profiliertesten Politikjournalisten, der ehemalige Staatsanwalt Heribert Prantl, schreibt dazu in einem hellsichtigen Kommentar für die "Süddeutsche Zeitung"(SZ)

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Ebenfalls in der "Süddeutschen Zeitung"(SZ) wird in einem Artikel aufgelistet, was sich nun durch das BVG-Urteil für homosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaften ändert. Vor allem ist dies in steuerlicher Hinsicht für die Lebenspartner wichtig, da die Gleichstellung mit der bürgerlichen heterosexuellen Ehe rückwirkend ab dem Jahr 2001 gilt. Deshalb sollten sich Lebenspartnerschaften umgehend mit ihren Steuerunterlagen beschäftigen.

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Geschrieben

Das ist sachlich falsch, mein lieber Minotaurus,
das BVG-Urteil ist keine schallende Ohrfeige für die derzeit amtierende Bundeskanzlerin,
eher eine für die Macher des "lebenspartnerschaftsgesetztes (LPartG) von 2001 .
Und damals war nicht Merkel in Amt und Würden, sondern das Kabinett Schröder.
Da liegt die Frage ja sehr nahe, warum auch die steuerliche Gleichstellung nicht gleich mit erfolgte ...

Um Missverständnissen vorzubeugen, das ist keine Parteinahme für die jetzige Bundesregierung,
und auch kein Schönreden von etwaigen konservativ geprägten Strukturen innerhalb gewisser Fraktionen,
nur man sollte hier nicht auf die Wahlkrampfmaschinerie der Parteien hereinfallen, in einigen Monaten haben wir schließlich Bundestagswahlen.

Zudem kommt, dass die Bundesrepublik ein föderales System besitzt, gewisse Dinge sind nach wie vor Ländersache, z.B. Regelungen zur Totensorge etc.,
Erst nach der Förderalismusreform haben gab es in einigen Bundesländern unterschiedliche Regelungen z..b. bei der Beamtenbesoldung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Zudem herrschte die Auffassung, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht durch das Grundgesetz geschützt ist, aus diesem Grunde hieß es auch nicht Ehegesetz sondern Lebenspartnerschaftsgesetz,
Erst 2010 gab es ein entsprechendes BVG-Urteil, das eine Gleichstellung im Erb- und Schenkungssteuergesetz forderte, umgesetzt wurde das auch recht zügig zum 1.1. 2011 .

So ganz freiwillig hat das BVG auch jetzt nicht entschieden, es gab im Vorfeld einige Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofes EuGH zu dieser Thematik, eigentlich war das BVG hier unter Zugzwang.
Aufgrund der Vorgeschichte war es nur noch eine Frage der Zeit, bis das BVG die jetzige Anpassung vornahm.

Fakt aber ist, egal was irgendwelche Medien scheinbar schlecht oder oberflächlich recherchiert zu dieser Thematik berichten,
das ganze Dilemma einer einzelnen Person in die Schuhe zu schieben, ist nichts weiter als Wahlkampfgetöse,
insbesondere diejenigen, die jetzt am lautesten schreien haben den Mist damals verbockt,
nur die sind derzeit in der Opposition, man hätte damals schon die Grundsteine auch für eine steuerliche Gleichstellung legen können, offenbar wollte man das nicht...

***Ups, das habe ich noch vergessen,
anspruch auf steuerliche Gleichbehandlung seit 2001 haben nur diejenigen, bei denen die Steuerbescheide noch nichts rechtswirksam sind ... alle anderen gehen leer aus,
das wird nur reißerisch so hingestellt, als ob jetzt jeder für 12 Jahre Geld zurück bekommen könnte, Pustekuchen !
Es dürfte eine kleine Gemeinde sein, die in den vollen Genuss dieser Anrechnung kommt,
Alle anderen gehen halbwegs leer aus ...
Auch so ein Punkt, der im Trommelwirbel der Wahlkampftrommeln untergeht .... =,-o

*edit by mod: Beiträge zusammen geführt.

Geschrieben

Lieber hanno11-- Das BGH - Urteil IST eine Klatsche für Frau Merkel,genau wie das Desaster ihres Verteidigungs-
Ministers --und du bist mitten drinn im Wahlkampf für die Kanzlerin .Du wirfst renomierten Journalisten schlechte oder oberflächliche Recherche vor, auf einer Linie mit Alexander Dobrindt.Wenn du es auch weit von der weist--der Wirbel deiner Trommel im Wahlkampfgetöse ist ganz schön laut aber der Klang bösartig verzerrt.Es bleibt also hier nur die Frage,wer falsch dargestellt hat.


Geschrieben

@hanno11
Unser aller Kanzlerin hat sich im Jahr 2013 (!) vor einigen Wochen noch ganz dezidiert GEGEN eine steuerliche Gleichstellung beim Ehegattensplitting ausgesprochen, übrigens mit dem Hinweis auf das damals noch ausstehende Urteil des BVG. Der CDU-Parteitag im Dezember vergangenen Jahres hat ebenfalls das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften mit Mehrheit angelehnt. Also: Immer schön bei der Wahrheit bleiben und kein Wahlkampfgetöse im Forum veranstalten!

Ergänzung:
Ein bißchen Nachhilfe mag dem User @hanno11 nicht schaden. Wie, wo und wann sich die CDU/CSU in Sachen Ehegattensplitting für die sogenannte Homoehe festgezurrt hatte, das hat die "Süddeutsche Zeitung"(SZ) akribisch zusammengestellt. Die Beschönigungsversuche von @hanno11 sind wenig hilfreich.

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Geschrieben

Fellatio,
Alexander Dobrindt hätte das als Quartalsirrer in der Sprache eines Despoten ganz anders formuliert,
und vermutlich seine Unterdrüclungsphantasien insbesondere bei diesem Thema ausgelebt ...
Und natürlich ist diese Art von Berichterstattung auch Agitation und Meinungsmache,
oder willst du ernsthaft behaupten, dass Medien wertfrei berichten?

und Minotaurus,
du sagst es selbst, die Mutter der Nation hat auf das zu erwartende BVG-Urteil verwiesen,
sie wusste was sie tat, etwas Diplomatie ist auch innerhalb großer Volksparteien nötig, das gilt auch für die SPD,
die Spektren überschneiden sich teilweise gewaltig,
es ist nicht alles so schwarz-weiß wie es, auch insbesondere im Wahlkampf, dargestellt wird,.
Ohne Wahlkampf würde dieses BVG-Urteil nicht so hochgepusht,
es ist trotz aller Relevanz für homosexuelle eher von nebensächlicher Bedeutung für die meisten...


Geschrieben

Die Ohrfeige hat gesessen. Jetzt hat die Union und FDP eine noch vor der Sommerpause schnelle Verankerung im Gesetz zugesagt - oh Wunder. :P Klar war aber auch, dass immer noch gemeckert wird, vorzugsweise, und auch das ist nicht verwunderlich, aus der konservativen Ecke. Diese Stimmen allerdings machen nur unnötige Geräusche. Einfach mal die Klappe halten wäre besser gewesen!
Dass das Wasser auf die Mühlen der Opposition ist, war abzusehen.
Die Grünen möchten nun im Kontext das Adoptionsrecht vorantreiben.


Geschrieben

Nachstehend eine Lesermeinung aus der SZ---geschrieben von ttoo70 am 06.06.13
Man kann nur darüber staunen,wie lange die Christdemokraten mit kraftlosen,dafür aber christlich-fundamentalistischen Argumenten an ihrer jetzt absoleten Position festgehalten haben.An der können
sie ja auch weiterhin festhalten---privat.Da hat ihnen auch das BVerfG nichts weggenommen.
A propos : von einem Sakrament der Ehe nur zwischen Mann und Frau hatte Jesus noch nichts gehört,
und hat es auch nicht selber " erfunden".


Geschrieben

Wer immer noch nicht kapiert hat, welche Truppe in Deutschland seit eh und je bis zum heutigen Tag ihre antischwulen Kriege führt, der sollte sich jetzt informieren. Es war die große Mehrheit der CDU/CSU, die im Jahr 1969 gegen die Abschaffung des berüchtigten, von den Nazis noch verschärften §175 im Bundestag gestimmt hatte. Und es ist die Mehrheit der CDU/CSU heute, die trotz einer Reihe Urteile des Buindesverfassungsgerichtes zugunsten der Homosexuellen sich nun mit den Argumenten von Vorvorgestern ausspricht gegen die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften.
Gewiss - es gibt auch Unionsanhänger, denen die homophobe Einstellung ihrer Parteifreunde gegen den Strich geht. Aber Unionsfürsten wie der hessische Regierungschef Bouffier geben leider immer noch die schwulenfeindliche Richtung vor. Jetzt ist in der CDU/CSU ein heftiger Streit über die Adoptionsfrage entbrannt. Den schildert SPIEGEL ONLINE im folgenden Artikel.-

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Geschrieben

Wenn sich zwei streiten (CDU/CSU) freuen sich gewöhnlich die Dritten.
Wie aus Deinem dankenswerter Weise verlinkten Artikel hervorgeht, drängt auch
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf volle Gleichstellung.
Es sind auch noch zwei Verfahren des BVG offen, dessen Urteile hoffentlich in die gleiche Richtung gehen. Da kann dann die CDU/CSU zetern und lamentieren, wie sie wollen. Das wird ihnen dann nichts mehr bringen.


Geschrieben

Die Deutsche Presseagentur schreibt heute : Nach dem Vorstoß der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Ursula von der Leyen zur Gleichstellung Homosexueller beim Adoptionsrecht tritt die Partei auf die Bremse.
Der CDU-Bundesgeschäftsführer Klaus Schüler betonte,die Ministerin habe sich mit der Parteilinie " völlig indentifiziert"und klargestellt,dass sie keine sofortige Umsetzung gefordert habe. Sofort fiel mir der Song von Stefan Sulke ein, " Uschi mach kein Quatsch" Auch extra 3 erinnerte sich..Die Satiresendung des NDR dazu " Internetsperren, Arbeitslosen Zahlen,Geburtenraten--Ursula von der Leyen kann einfach alles schönrechnen.Toll. Wiederholung der Sendung Uschi mach kein 'Quatsch! 16.06.13 um 01.45 Uhr--oder Mediathek des NDR


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