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Wäre es möglich einem fremden Mann die gesetzliche Vormundschaft und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich selbst zu übertragen?


OliSlaveWes

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ich will mich gerne vollkommen in die Hände eines Dominanten, gerne älteren Herrn begeben der mich nach seinen Vorstellungen und Regeln erzieht und mich Rücksichtslos spüren lässt das ich Ihm gehöre! Ich will eine Generalvollmacht unterschreiben und wehrlos alles über mich ergehen lassen müssen, egal ob es mir gefällt oder nicht, ich schon lange den Wunsch von einem fremden Mann anderen Männern für Geld zum Sex angeboten zu werden und selbst keinen Cent zu bekommen!

 

Geschrieben
ich kann solche Fragen nicht für voll nehmen ...
Geschrieben

Keine Ahnung - schau ins BGB = Bürgerliches GesetzBuch !

Geschrieben

Ich habe auch eine ausgeprägte devote Neigung obwohl ich soweit nie gehen werde! Es gibt ja die Möglichkeit einen Sklavenvertrag mit dem Dom deiner Wahl zu machen. Dieser hat allerdings vor dem Gesetz keine Wirkung da "sittenwidrig" Allerdings kann man in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt schon einen Vertrag ausarbeiten der auch Rechtsgüligkeit hätte! Dieser regelt dann deine Rechte (eher wenige bis keine) und deine Pflichten. Bei Nichteinhaltung kann man zB einen Schuldschein über Summe xxx ausarbeiten der dir richtig weh tun würde und du es dir zweimal überlegst eventuell Ungehorsam zu sein! Des weiteren zB Vollmacht über dein Konto für den Dom. Er regelt deine Finanzen und teilt dir Taschengeld zu. Einiges ist schon möglich was dich dann auch wirklich bindet und rechtlich auch Wasserdicht ist! 

  • Devot

    Damit sind Menschen gemeint, die sich gerne unterwerfen und die Kontrolle abgeben. Das kann auch über den sexuellen Akt hinausgehen. Allgemein gibt es bei dem devoten Fetisch verschiedene ...

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