Der Oberbegriff für die Praxis, Liebesbeziehungen zu mehr als einem Menschen zur selben Zeit zu haben. Dies geschieht mit vollem Wissen und dem Einverständnis aller beteiligten Partner. In den letzten Jahren is die polyamore Liebe immer wieder Thema und erinnert oft an die Alt 68´er.
Sie grenzt sich aber deutlich von der freien und offenen Liebe ab. Denn in einer polyamoren Beziehung geht man nicht fremd oder zwingend mit einem anderen ins Bett. Wer poly ist, der hat einfach nur mehrere Partner gleichzeitig, die voneinander wissen.
Das Wort polys stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet: „viel, mehrere“, das lateinische amor ergänzt den Begriff um die "Liebe".
Mit “Blümchensex” beschreibt man sexuelle Praktiken, die sehr von Romantik und Einfühlungsvermögen dominiert sind. Eine andere Bezeichnung für Blümchensex ist Kuschelsex. Vorrangig hier ist nicht der eigentliche Akt, sondern der Weg dorthin. Sinnige Massagen, romantische Stimmung und viele Streicheleinheiten gehören genauso dazu, wie die gesamte romantische Umgebung. So kann man den Quickie zwischendurch mit Sicherheit nicht als Blümchensex beschreiben. Vielen sexuellen Partnern wird diese Art des Sexes schnell zu langweilig und sie beginnen weiter zu experimentieren und neue Stellungen auszuprobieren. Dabei muss allerdings bereits im Vorfeld mit dem Partner genau abgesprochen werden, in welche Richtung es gehen soll und welche Praktiken auf gar keinen Fall in Frage kommen. Nur so kann man sicher stellen, dass beide Partner mit dem Sex zufrieden sind.
Unter Voyeurismus versteht man das heimliche Betrachten einer nackten oder nur teilweise entkleideten fremden Person, um selbst in sexuelle Erregung zu geraten. Beim Voyeurismus spielt es dabei keine Rolle, ob die zu betrachtende Person dabei aktiv an sexuellen Handlungen teilnimmt oder nicht. Der Voyeur, umgangssprachlich auch “Spanner” genannt, wird dabei zusätzlich durch die Gefahr ertappt zu werden sexuell erregt. Auch die Anonymität des Betrachtenden ist ein Grund für die sexuelle Erregung des Voyeurs. Unter dem Begriff Voyeurismus versteht man aber auch das betrachten des Partners, zum Beispiel bei der Selbstbefriedigung oder ähnlich intimen Momenten. Im Gegensatz zum heimlichen Voyeurismus verletzt man hier auch nicht die Persönlichkeitsrechte der sehenden Personen und dringt nicht unerwünscht in fremde Privatsphäre ein.